Ersatz von fest installierter Beleuchtung
in Nichtwohnbauten
Die Beleuchtungstechnologie hat sich in den vergangenen Jahren in Bezug auf Lichtqualität und Energieeffizienz massgeblich weiterentwickelt. Wird eine veraltete Beleuchtung ersetzt, bieten sich gleich mehrere Möglichkeiten zur Verbesserung. Eine zeitgemässe Beleuchtung senkt nicht nur den Elektrizitätsbedarf markant. Mit der besseren Lichtqualität steigern Sie das Wohlbefinden und die Arbeitssicherheit.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ersatz von fest installierten Beleuchtungen für beheizte Flächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Typische Bauten sind Schulhäuser, Gewerbebauten, Industriehallen und Sportbauten. Beitragsberechtigt ist die vollständige Erneuerung von Leuchtmitteln, Leuchten und der Lichtsteuerung mit fabrikneuen Produkten.
In drei Schritten zum Förderbeitrag
Mit der Energieförderung sind wir schneller klimaneutral.
Lorenz Neher,
Leiter Energieförderung
Ihre Kontaktperson für Förderbeiträge
Möchten Sie weitere Auskünfte über Ablauf, Inhalt oder Umfang eines Förderantrags?
Haben Sie Fragen zum Stand Ihres Antrags?