Bonus für Gebäudehülleneffizienz

Was wird gefördert?
Sie können vom Gebäudehüllenbonus profitieren, wenn nach Umsetzung der Massnahmen die Hülleneffizienz GEAK C oder besser erreicht wird.
Reichen Sie dazu ein Gesuch für Wärmedämmung von Einzelbauteilen oder für Gebäude in Etappen erneuern zusammen mit dem Gesuch für den Gebäudehüllenbonus ein. Beide Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Alle Details finden Sie in der Wegleitung.

Planen Sie, Ihr Eigenheim energetisch zu modernisieren? Ich unterstütze Sie gerne.

Hans Blöchlinger,
Mitarbeiter Energieförderung

Ihre Kontaktperson für Förderbeiträge

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058 228 71 79
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SAK St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten Kanton St.Gallen Stadt St.Gallen