Vollzug Energiegesetz
Für den Gesetzesvollzug sind die Gemeinden zuständig. Sie erlassen Verfügungen nach dem kantonalen Energiegesetz. Bei einzelnen Vorschriften des Energiegesetzes wurde der Kanton für den Vollzug als zuständig erklärt (Amt für Wasser und Energie AWE).
Für Gemeinden und Fachpersonen bietet die Energieagentur eine Beratung an.
EVEN = elektronischer Vollzug der Energienachweise
EVEN ist die schweizweite Plattform zum Elektronischen Vollzug Energetischer Nachweise.
Zur PlattformFormulare für Bauten und Anlagen
Energiegesetz in Vollzug und Praxis: Ich beantworte Ihre Fragen.
Matthias Schelling,
Leiter Energie und Bauen
Ihre Kontaktperson für den Vollzug
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